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SOFTLOGICA HANDY RECOVERY SOFTLOGICA Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
WICHTIG! DIE VORLIEGENDE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (IM WEITEREN TEXT "LIZENZVEREINBARUNG") IST EINE RECHTGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND DER FIRMA "SOFTLOGICA" (IM WEITEREN TEXT "SOFTLOGICA"). DURCH VERWEDUNG DIESER SOFTWARE (IM WEITEREN TEXT "SOFTWARE") ERKLÄREN SIE, DASS SIE MIT BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND. LESEN SIE DIE LIZENZVEREINBARUNG BITTE AUFMERKSAM, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN UND VERWENDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN UND VERWENDEN. WENN SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE DAMIT, DASS SIE DIE HAFTUNG FÜR EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ÜBERNEHMEN.
1. LIZENZGEWÄHRUNG.SOFTLOGICA gewährt Ihnen die Lizenz, eine Kopie der SOFTWARE auf einem Computer zu verwenden. In diesem Fall ist der Benutzer entweder eine Firma oder eine juristische oder natürliche Person, die eine Lizenzgebühr bezahlt hat. Die SOFTWARE wird "verwendet", wenn sie installiert, aufbewahrt, ausgeführt und vorgeführt wird. Sie dürfen nicht die SOFTWARE modifizieren und ihre Schutzfunktionen der Kontrolle oder Lizenzierung aufzuheben, außer wenn es um das Programmieren einzelner Teile der SOFTWARE geht. Die Lizenz darf nicht in ein anderes System übertragen oder einer anderen juristischen oder natürlichen Person zur Nutzung überlassen werden.
2. DEMOVERSION UND REGISTRIERUNG. Sie sind berechtigt, die SOFTWARE nicht mehr als 30 Tage nur zu Zwecken der Programmeinschätzung zu verwenden, ohne sie registrieren zu müssen. Wenn Sie nach Ablauf der Frist die SOFTWARE weiter verwenden möchten, müssen Sie das Produkt gemäß den Bedingungen von SOFTLOGICA (die in den Informationen zur Anmeldung beigelegt sind) registrieren. Somit wird vorausgesetzt, dass Sie in der Demo-Periode die Möglichkeiten der SOFTWARE testen, bevor Sie die SOFTWARE erwerben. Der Ansatz "Erst testen, dann kaufen" ist die beste Garantie dafür, dass die erworbene SOFTWARE Ihren Anforderungen entsprechen wird.
3. EIGENTUM. Die SOFTWARE ist Eigentum von SOFTLOGICA und durch das Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt. Sie erwerben nur das Nutzungsrecht an der SOFTWARE, Sie sind dabei nicht berechtigt, das Nutzungsrecht zu übergeben oder SOFTWARE-Rechte zu verkaufen.
4. URHEBERRECHT. Eigentumsrecht, Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum sind Eigentum von SOFTLOGICA und ihren Lieferanten und sind durch Gesetze und internationale Vereinbarungen zum Urheberrecht und anderen Recht an geistigem Eigentum geschützt. Die SOFTWARE wird nicht verkauft, sondern zur Verfügung gestellt ("lizenziert"). Sie sind in Kenntnis davon gesetzt, dass es die Übergabe des Rechtes an der SOFTWARE nicht möglich ist, mit Ausnahme von Rechten, die mit dieser Lizenz gegeben werden. Sie sind damit einverstanden, dass jede Kopie der SOFTWARE genau dieselbe Hinweise auf das Urheberrecht enthält, wie diese SOFTWARE.
5. VERÄNDERUNGSVERBOT. Sie sind damit einverstanden, dass Sie die SOFTWARE nicht dekompilieren, verändern und übersetzen werden sowie die SOFTWARE und ihre Teile nicht entschlüsseln und zerlegen werden.
6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHUSS. DIE SOFTWARE WIRD OHNE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOFTLOGICA SCHLIEßT ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE AUS EINSCHLIEßLICH DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR MARKTGÄNGIGE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND UNVERLETZEN DER RECHTE DRITTER. FÜR EINIGE REGIONEN SIND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHUSS, BEFRISTIGUNG DER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND AUSSCHUSS ODER EINSCHRÄNKUNG DER NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GÜLTIG. DIE GEWÄHRLEISTUNG UND IHRE RECHTE SIND VON DER KONKRETEN GESETZGEBUNG ABHÄNGIG UND KÖNNEN VARIIERT WERDEN.
7. TEILBARKEIT DER LIZENZVEREINBARUNG. Falls ein Teil dieser Lizenzvereinbarung für ungültig erklärt wird, kommen die Vertragsseiten überein, dass die übrigen Teile der Lizenzvereinbarung von der Ungültigkeit eines Teils unberührt bleiben.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI FOLGESCHÄDEN.IN KEINEM FALL IST SOFTLOGICA FÜR SCHÄDEN JEDER ART HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH DER DIREKTEN, INDIREKTEN, BESONDEREN, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER LIEFERUNG, FUKTIONIEREN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE RESULTIEREN. DIES GILT AUCH DANN, WENN SOFTLOGICA VORHER ÜBER MÖGLICHE SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON SOFTLOGICA BEI ALLEN REKLAMATIONEN (HINSICHTLICH VERTRAGLICHER BIDUNGEN, SCHADENERSATZANSPRÜCHE USW.) IHRE LIZENZGEBÜHR, WENN SIE BEZAHLT WURDE.
9. HAUPTBESTIMMUNGEN. Diese Lizenzvereinbarung ist eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und SOFTLOGICA und hat Vorrang vor etwaigen zuvor getroffenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Falls ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig bzw. rechtsungültig erklärt wird, bleibt die ganze Lizenzvereinbarung dabei gültig und rechtsgültig. Falls Sie Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verletzen, wird sie automatisch gekündigt. SOFTLOGICA behält sich das Recht vor, die Lizenzvereinbarung jederzeit schriftlich in einseitiger Ordnung modifizieren zu können.
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1/31/2007 Handy Recovery wurde erfolgreich von Microsoft® für Windows Vista zertifiziert.
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